Schul- und Internatskosten im Schuljahr 2024/2025

Schuljahr 2024/2025 monatlich Halbjahresvorauszahlung
(1,0 % Rabatt)
Jahresvorauszahlung
(2,0 Rabatt)
bis Klasse 9 3.990,00 EUR 23.700,00 EUR 46.920,00 EUR
ab Klasse 10 4.150,00 EUR 24.650,00 EUR 48.800,00 EUR

Zusätzlich werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
Aufnahmegebühr Internat: 950,00 EUR einmalig bei Aufnahme. Austrittsgebühr Internat: 250,00 EUR einmalig bei Austritt.


Der Schul- und Internatskostenbeitrag setzt sich aus den Schulgebühren und dem Internatskostenbeitrag zusammen und wird als Jahresbeitrag erhoben. Er kann in 12 monatlichen Raten bezahlt werden. Die Rate wird jeweils am 1. des Folgemonats abgebucht. Bei monatlicher Zahlung wird eine Kaution in Höhe von zwei Monatsraten hinterlegt.

Ihr Vorteil:
Bei jährlicher Vorauszahlung wird ein Nachlass von 2 % gewährt.

Bitte beachten Sie, dass Nebenkosten nicht in dem Schul- und Internatskostenbeitrag enthalten sind und Ihnen separat über ein Schülerkonto in Rechnung gestellt werden.

Das Land Baden-Württemberg verpflichtet private Schulen höchstens 185,00 €/ Monat als als Schulgeld für den reinen Schulbesuch zu erheben (§§ 5 VV-PschG). Dieser Höchstbetrag gilt ausschließlich für den Schulbesuch, Entgelte für Sonder- und Profilleistungen (Ganztagsschule/ Internat) deren Inanspruchnahme für die Schüler und deren Eltern nicht verpflichtend ist, können unabhängig vom Schulgeld erhoben werden.

Tagesschüler

Seit dem Schuljahr 2012/2013 werden am Kurpfalz-Internat auch Tagesschülerinnen und -schüler der Klassen 7 bis 10 des Gymnasiums und der Realschule aufgenommen, die bei ihren Eltern in Bammental oder in einer der Nachbargemeinden wohnen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Stipendien

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern den Schul- und Internatskostenbeitrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen können, steht eine begrenzte Zahl leistungsbezogener Stipendien zur Verfügung.

Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schul- und Betreuungskosten

Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen gelten folgende steuerlichen Abzugsmöglichkeiten:

1.    Steuerliche Absetzbarkeit von Schulkosten

In Deutschland können 30% der anfallenden Kosten des Schulunterrichts als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der maximal absetzbare Betrag ist auf 5.000 Euro je Jahr und Kind begrenzt. Nicht zu den Schulkosten gehören Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie Kosten für Schulbücher u.ä..

Das Kurpfalz-Internat ermittelt jährlich den relevanten Schulkostenanteil und bescheinigt diesen zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.

2.    Absetzbarkeit von Betreuungskosten im Internat

Eltern mit einem Kind unter 14 Jahren können zusätzlich zu den Schulkosten sogenannte Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Von den Betreuungskosten sind zwei Drittel – aber maximal 4.000 Euro - je Jahr und Kind absetzbar. Die bisherige Regelung, dass beide Elternteile berufstätig sein müssen, wurde ab 01.01.2012 aufgehoben.


Das Kurpfalz Internat ermittelt jährlich den relevanten Betreuungskostenanteil und bescheinigt diesen zusammen mit den Schulkosten zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.

 

3.   Spezialfall Hochbegabung

Leiden hochbegabte Kinder an einer normalen Schule an Unterforderung verbunden mit Verhaltensauffälligkeiten, kann der Besuch eines Internates mit spezieller Ausrichtung erforderlich werden.

In diesem Zusammenhang ist das Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs vom 12.05.2011, Az VI R 37/10 für Eltern interessant, deren Kinder hochbegabt sind. Es beinhaltet u.a. folgenden Leitsatz:

„Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war.“

4.  Spezialfall "krankhafte" Lese- und Rechtschreibstörung

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes sind bei einer "krankhaften" Lese- und Rechtschreibstörung oder Dyslexie auch die Kosten für eine Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar (vgl. BFH vom 11.11.2010, Az VI R 17/09). Voraussetzung hierfür ist u.a. die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens für eine medizinisch erforderliche auswärtige Unterbringung.

 

Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte nicht rechtsverbindlich sein dürfen und können und Sie zur Sicherheit eine weitere Konsultation bei Ihrem Steuerberater in Anspruch nehmen sollten.