Das Kurpfalz Internat nimmt auch Tages- und Ganztagesschüler auf, die im Umkreis von 10 km bei ihren Eltern wohnen. Da die Zahl der Schulplätze wegen der kleinen Klassen begrenzt ist, wird ein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Wir bitten interessierte Bewerberinnen und Bewerber, den Bewerbungsbogen auszufüllen. Anfang Juni werden wir mit Ihnen in Kontakt treten und gegebenenfalls ein Bewerbungsgespräch vereinbaren.

Bewerbungsbogen:

Ganztagsschüler


Das Kurpfalz Internat empfiehlt Schülern aus dem Umkreis den Besuch der Schule als Ganztagsschüler. Der Schultag beginnt um 7.45 Uhr und endet nach Wunsch des Schülers. Ganztagsschüler können an allen Gemeinschaftsaktivitäten, an den Projektangeboten, an der Hausaufgabenbetreuung und an der Schul- und Internatsverpflegung teilnehmen.

Schulkostenbeitrag Ganztagsschule im Schuljahr 2024/2025

Schuljahr 2023/2024 monatlich Halbjahresvorauszahlung
(1,0 % Rabatt)
Jahresvorauszahlung
(2,0 Rabatt)
bis Klasse 9 740,00 EUR 4.395,00 EUR 8.700,00 EUR
ab Klasse 10 810,00 EUR 4.800,00 EUR 9.525,60 EUR


Der Schul- und Internatskostenbeitrag wird als Jahresbeitrag erhoben und kann in 12 monatlichen Raten bezahlt werden. Die Rate wird jeweils am 1. des Folgemonats abgebucht. Bei monatlicher Zahlung wird eine Kaution in Höhe von zwei Monatsraten hinterlegt.

Unser Angebot für Ganztagsschüler:
Bei jährlicher Vorauszahlung wird Ganztagsschülern ein Nachlass von 2 % gewährt.

Bitte beachten Sie, dass Nebenkosten nicht in dem Schul- und Internatskostenbeitrag enthalten sind und Ihnen separat über ein Schülerkonto in Rechnung gestellt werden.

Tagesschüler


Das Land Baden-Württemberg verpflichtet private Schulen ab dem 01.08.2018 höchstens 160,00 €/ Monat als Schulgeld für den Schulbesuch zu erheben (§§ 5 VV-PschG). Dieser Höchstbetrag gilt ausschließlich für den Schulbesuch, Entgelte für Sonder- und Profilleistungen (Ganztagsschule/ Internat), deren Inanspruchnahme für die Schüler und deren Eltern nicht verpflichtend ist, können unabhängig vom Schulgeld erhoben werden.

Schulkostenbeitrag Tagesschüler (nur Schulbesuch) im Schuljahr 2022/2023

Schuljahr 2023/2024 monatlich Halbjahresvorauszahlung
Jahresvorauszahlung
Klasse 7 bis K2 185,00 EUR 1.110,00 EUR 2.220,00 EUR


Tagesschüler nehmen ausschließlich am Unterricht teil. Eine Teilnahme an der an Projekten, am Essen und an Gemeinschaftsaktivitäten ist nicht möglich.

Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schul- und Betreuungskosten

Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen gelten folgende steuerlichen Abzugsmöglichkeiten:

1.    Steuerliche Absetzbarkeit von Schulkosten

In Deutschland können 30% der anfallenden Kosten des Schulunterrichts als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der maximal absetzbare Betrag ist auf 5.000 Euro je Jahr und Kind begrenzt. Nicht zu den Schulkosten gehören Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie Kosten für Schulbücher u.ä..

Das Kurpfalz-Internat ermittelt jährlich den relevanten Schulkostenanteil und bescheinigt diesen zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.

2.    Absetzbarkeit von Betreuungskosten im Internat

Eltern mit einem Kind unter 14 Jahren können zusätzlich zu den Schulkosten sogenannte Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Von den Betreuungskosten sind zwei Drittel – aber maximal 4.000 Euro - je Jahr und Kind absetzbar. Die bisherige Regelung, dass beide Elternteile berufstätig sein müssen, wurde ab 01.01.2012 aufgehoben.


Das Kurpfalz Internat ermittelt jährlich den relevanten Betreuungskostenanteil und bescheinigt diesen zusammen mit den Schulkosten zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.

 

3.   Spezialfall Hochbegabung

Leiden hochbegabte Kinder an einer normalen Schule an Unterforderung verbunden mit Verhaltensauffälligkeiten, kann der Besuch eines Internates mit spezieller Ausrichtung erforderlich werden.

In diesem Zusammenhang ist das Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs vom 12.05.2011, Az VI R 37/10 für Eltern interessant, deren Kinder hochbegabt sind. Es beinhaltet u.a. folgenden Leitsatz:

„Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war.“

4.  Spezialfall "krankhafte" Lese- und Rechtschreibstörung

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes sind bei einer "krankhaften" Lese- und Rechtschreibstörung oder Dyslexie auch die Kosten für eine Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar (vgl. BFH vom 11.11.2010, Az VI R 17/09). Voraussetzung hierfür ist u.a. die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens für eine medizinisch erforderliche auswärtige Unterbringung.

 

Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte nicht rechtsverbindlich sein dürfen und können und Sie zur Sicherheit eine weitere Konsultation bei Ihrem Steuerberater in Anspruch nehmen sollten.